Die einzigartige geographische Lage direkt an der Wiege vieler verschiedener Kulturen und die vielfältige Geschichte machen die Türkei zu einem privilegierten Ort zum Leben. Viele Menschen aus der ganzen Welt kommen in die Türkei um ein neues Leben zu beginnen, zu arbeiten oder sogar ihren sorglosen Ruhestand zu genießen.
Deutsche Staatsangehörige können sich in der Türkei bis zu 90 Tagen visumfrei aufhalten und dafür brauchen sie lediglich einen gültigen Reisepass. Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, so muss man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
AUFENTHALTSERLAUBNIS
Arten der Aufenthaltserlaubnis
Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Ankunft, bei der Ausländerabteilung der Polizeidirektion vor Ort in der Türkei (Emniyet Genel Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi) möglich. In diesem Fall benötigt man einen Reisepass, der noch mindestens 90 Tage nach der geplanten Ausreise gültig ist.
Wenn Sie bereits vor der Einreise einen Aufenthalt von mehr als 90 Tage in der Türkei geplant haben, müssen Sie bei einer türkischen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) ein Visum besorgen. Dafür brauchen Sie einen gültigen Reisepass, eine Krankenversicherung und Nachweis des Lebensunterhalts – entweder durch Renten, Vermögen oder aber einen Arbeitsvertrag.
Unterlagen für Aufenthaltserlaubnis
Die einzureichenden Dokumente können von Fall zu Fall variieren. Im Allgemeinen werden von Ihnen folgende Unterlagen verlangt:
Erst- und Verlängerungsanträge zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis können online gestellt werden unter: https://e-ikamet.goc.gov.tr/ (Generaldirektion für Migration).
Nach dem Online-Antrag wird bei der zuständigen Provinz-Migrationsbehörde ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart. Hier wird ein Dokument darüber ausgestellt, dass ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eingereicht wurde. Mit diesem Dokument und der Quittung der Gebühren können Sie in die Türkei einreisen und sich dort aufhalten, bis über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis endgültig entschieden wird. Wenn der Antrag angenommen wird, wird in der Regel innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltskarte ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Adresse versandt.
Ausländeridentitätsnummer
Ausländer mit mindestens 6-monatiger Aufenthaltsgenehmigung (İkamet Tezkeresi) erhalten eine Ausländeridentitätsnummer (Yabancı Kimlik Numarası). Mit der aktivierten Ausländeridentitätsnummer können Sie Dienstleistungen von Behörden, Krankenhäusern oder privaten Institutionen in Anspruch nehmen.
Diese Nummer kann entweder unter: tckimlik.nvi.gov.tr ermittelt oder bei der zuständigen Ausländerbehörde (Emniyet Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi) beantragt werden.
ARBEITSERLAUBNIS
Jeder Ausländer, der in der Türkei arbeiten möchte, benötigt eine Arbeitserlaubnis. Der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist bei den türkischen Generalkonsulaten in Deutschland zu stellen. Der Antrag wird an das türkische Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit (Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı) weitergeleitet.
Gleichzeitig mit dem Arbeitsvisum sollten Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Der Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder die Befreiung von ihr legitimiert zugleich den Aufenthalt in der Türkei, d.h. muss zusätzlich keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Ausübung bestimmter Berufe wie z.B. dem des Rechtsanwaltes, Notars, Apothekers, Richters ist weiterhin auf die türkischen Staatsbürger beschränkt. Seit Ende 2011 können ausländische Ärzte und Krankenschwestern in Privatkliniken ihre medizinische Tätigkeit ausüben. Für Berufe im Ingenieurs-, Architekten- und Tourismuswesen sind Sonderbestimmungen vorgesehen. Für die Anstellung als Beamter ist die türkische Staatsangehörigkeit erforderlich. Für Inhaber einer „Mavi-Kart“ gelten Ausnahmen.
Ausländische Ehefrauen dürfen ohne Arbeitserlaubnis im Familienbetrieb – auch als alleinige Geschäftsführerin – arbeiten. Für eine Arbeitsaufnahme in der Türkei sollte man mindestens Grundkenntnisse in der türkischen Sprache besitzen.
Unterlagen für Arbeitserlaubnis
Andere Dokumente sollten vom Arbeitgeber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ihrer Bewerbung beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eingereicht werden.
Zunächst wird die Arbeitserlaubnis für 1 Jahr gegeben. Danach kann sie um 3 Jahre verlängert werden, wenn man nachweisen kann, dass der Beruf immer noch bei der gleichen Arbeitsstelle nachgegangen wird. Nach diesen 3 Jahren kann der Arbeitnehmer auch bei anderen Arbeitsgebern denselben Beruf ausüben. Die Arbeitserlaubnis verlängert sich in diesem Fall auf bis zu 6 Jahre.
Wenn Sie sich als deutscher Staatsbürger entweder 8 Jahre ohne Unterbrechung legal im Land aufgehalten oder rechtmäßig 8 Jahre in der Türkei gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit auf Erhalt einer unbefristeten Arbeitserlaubnis.
IMMOBILIENKAUF IN DER TÜRKEI
Ausländer aus der EU können in der Türkei problemlos Immobilien kaufen oder mieten, weil die Gesetzgebung an europäisches Recht angeglichen ist.
Wenn Sie als deutscher Staatsbürger in der Türkei eine Wohnung oder ein Haus erwerben wollen, sollten Sie dabei einige Besonderheiten des türkischen Immobilienrechts beachten. Auch wenn der Kauf „auf eigene Faust“ möglich ist, ist es ratsam, von vornherein auf einen Anwalt zu bauen, der mit dem türkischen Immobilienrecht vertraut ist.
Beispielsweise stellt der Kaufvertrag über ein Grundstück nach türkischem Recht lediglich ein „Verkaufsversprechen“ des Verkäufers dar. Der Verkauf ist erst abgeschlossen, wenn der neue Besitzer in das Grundbuch eingetragen ist. Dieser behördliche Vorgang könnte ungefähr sechs Wochen dauern.
Rechtsanwältin Funda Kurt
Anwaltskanzlei Güneş & Güneş
Rechtsanwalt | Anwaltskanzlei | Mediator | Berater
INSTITUTION
Über Uns
Fachgebiete
International
Unser Team
Nachrichten
AnwaltAnwaltskanzlei
Antalya Anwalt
Antalya Anwaltskanzlei
Kemer Anwalt
Kemer Anwaltskanzlei
Antalya Mediator
Internationale Anwaltskanzlei
Internationaler Anwalt
ADRESSE
ANTALYA BURO:
Konyaaltı Caddesi
Yalı Apartmanı No:66/8 Kat:4
Muratpaşa, Antalya / Türkiye
KEMER BERATUNG:
Merkez Mahhalesi
Barış Manço Caddesi
Kervansaray Sitesi No:3G/3
Kemer, Antalya / Türkiye
© 1999-2018 Güneş & Güneş