Der Grundgedanke von Fusion und Übernahme ist das Erlangen der Kontrolle ganz oder teilweise über ein Unternehmen. Fusionen und Übernahmen von Unternehmen sind aufregende, aber bisweilen auch betriebsstörende Handlungen und sollten mit äußerster Vorsicht gehandhabt werden.
Im Rahmen unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie über:Privatplatzierung (Private Placement) bei Fusionen und Übernahmen; strategische Partnerschaften zwischen nationalen und internationalen Unternehmen; Vorbereitung und Verhandlung von Aktienkauf- und Aktionärsvereinbarungen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, die erforderlichen Anträge an die zuständigen Behörden und Gremien einzureichen und auszuführen; Darlehensverträge und Vereinbarungen mit Finanzinstituten und unabhängigen Wirtschaftsprüfern vorzubereiten. Außerdem beraten wir unsere internationalen Mandanten über Blockverkäufe der öffentlichen und privaten türkischen Unternehmen. Wir besprechen das beste Vorgehen und planen die gemeinsame Strategie.
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